Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer

Nachhaltige Ökonomie erfordert neue Spielregeln

 

Wer vor der Weltbevölkerungsentwicklung, der weltweiten Ausstattung mit fruchtbaren Böden und Wasser sowie vor der Gewalttätigkeit des derzeitigen fossilen Vernichtungsfeldzuges gegen das Ökosystem Erde nicht die Augen verschließt, muss zu dem Schluss kommen, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen und die von ihnen ausgehenden Sachzwänge einem ‚kollektiven Selbstmordunternehmen’ gleichen.

Die derzeitigen ökologischen und sozialem Miseren sind hausgemacht. Man kann sie deshalb Neuordnung der internationalen und nationalen Rahmenbedingungen ändern. Kernmassnahmen sind dabei: Neue Rahmensetzungen in der Energie-, Handels- und Steuerpolitik.

Auf dem kleinen und verletzlichen <Raumschiff Erde> wird trotz Verlangsamung des Bevölkerungswachstums die Ausstattung mit fruchtbaren Böden demnächst unter das notwendige Minimum von 2000 Quadratmeter pro Kopf [1] (weltweiter Durchschnitt) sinken. Die Menge wäre jedoch notwendig, um einen Menschen bescheiden zu ver- und entsorgen. Und die Süßwasserressourcen sind bereits weltweit knapp. Der Klimawandel, den wir vor allem durch Plünderung und Verbrennung  fossiler organischer Rohstoffe (Erdöl, Erdgas, Kohle) verursachen, wird die Situation noch dramatisch verschärfen. Wir brauchen daher neue Spielregeln, wenn wir nicht wie eine Bakterienkultur, die ihre eigenen Lebensgrundlagen auffrisst, durch Autolyse enden wollen.

In dieser Situation müssten wir vor allem versuchen, jeden Quadratmeter fruchtbaren Bodens (auch in den Ungunstlagen) und jene, die das Handwerk, ihn dauerhaft zu bewirtschaften, beherrschen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten.

Auch zeigt die Erfahrung, dass alle Hochkulturen, die mit knapper Bodenausstattung zu wirtschaften hatten, im Wege einer kleinräumig-vielfältigen Agrikultur, die alle lokal möglichen Synergien ausnützte, überlebten. Sie entwickelten gärtnerische Produktionsmuster. Diese Strategie bewährte sich auch beispielhaft als Überlebensmuster in Kriegs- und Krisenzeiten. Der vor allem durch die USA und die Cairns-Gruppe über die WTO und auch die OECD der übrigen Welt mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Machtmitteln aufs Haupt gedrückte Trend (main stream) läuft jedoch genau in die Gegenrichtung. Die kurzfristige  Minimierung der Produktionskosten wird zum alle anderen Erwägungen niederwalzenden Zentralziel erklärt und für dieses reduktionistische Ziel werden existentielle Kollateralschäden an Mensch und Natur in Kauf genommen. Die Liquidierung feingliedriger Kulturlandschaften und negative Auswirkungen auf die Nahrungsqualität werden als notwendige Opfer für die kostengünstige Versorgung der Menschheit mit Nahrungsmitteln angesehen. [2] Der Autor hat es persönlich erlebt, wie der (nicht mehr aktive) Vizedirektor für Landwirtschaft der OECD den verschreckten österreichischen Agrarvertretern „nüchtern“ ins Gesicht sagte, dass es ein zumutbares Opfer auf dem gegenwärtigen Wege zu mehr Weltwohlstand sei, zu dem es keine Alternative gäbe, wenn sich 250.000 österreichische Bauern (Das waren alle!) <einen neuen Job> suchen müssten. Im übrigen sei dies im globalen Maßstab eine vernachlässigbare Größe, bezüglich derer niemand mit einer Wimper zucken würde. Die ungezügelte <Megamaschine des Totalen Marktes> (Terminologie Carl Amery [3] ) entwickelt ihre zunehmend gefährlicher werdende Brutalität, die über lokale Entitäten und Schicksale hinwegrast [4] und künftige Notwendigkeiten ausblendet. [5] Die militärische, medienmäßige und zunehmend auch rechtliche Dominanz des an Kurzzeiterfolgen orientierten Welthegemons, der in den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und in der OECD ebenfalls den Ton angibt, wird diese Dynamik noch verstärken.

Die erforderlichen Rahmenbedingungen

Offenbar bedarf es neuer Spielregeln und Zügel, um von einem dominierenden plutokratischen Minoritätenprogramm zu einem <Wohlstand für Alle> (d. h. für möglichst viele), wie es Ludwig Erhard 1957 formuliert hat, zu kommen. Aber welche wesentliche Regeln müsste die Bordordnung des kleinen <Raumschiffes Erde>, auf dem die Plätze und der Proviant knapp werden, enthalten, damit die Passagiere angemessen versorgt mit bestmöglicher Lebensqualität und in Frieden reisen können?Im vorgegebenen Rahmen kann nur auf einige eingegangen werden - vor allem auf jene, die für die nachhaltige Verproviantierung der Passagiere von Bedeutung sind.Die folgende Grafik bezüglich der zu reformierenden Rahmenbedingungen zeigt die verschiedenen Rahmenordnungen in konzentrischen Kreisen und gliedert die wichtigsten Stellglieder in drei Blöcke. Aus diesen seien die Energie- und Handels- sowie die Finanz- und Steuerpolitik herausgegriffen, weil sie für die wohl bestimmendsten Bereiche der Politik sind:

Zur Energiepolitik

Nachhaltige, d. h. die Systemprinzipien der Biosphäre beachtende, Energieversorgung muss sich auf erneuerbare, die globalen Pufferspeicher nicht verändernde Energiequellen stützen. Dasselbe gilt mutatis mutandis für organische Rohstoffe. Beide leiten sich direkt oder indirekt von der reichlich zur Verfügung stehenden Sonnenenergie ab. In Form von Biomasse gespeicherte Sonnenenergie ist eine der probatesten, erneuerbaren Energie- und Rohstoffquellen und ein massives Aufgabenfeld für die Land- und Forstwirtschaft. [6] Solange jedoch der globale, fossile, eine ökologische und kriegerische Verwüstungsspur [7] hinterlassende Plünderungsfeldzug internationale und nationale Freibriefe erhält und nur Entdeckungs-(Prospektions-), Förder-, Aufbereitungs- und Verteilungskosten sowie die Gewinne verrechnen muss [8] , bleibt der <ökologische Arbeitstarif> gegenüber dem <Plünderungstarif> „unrentabel“ und kann nur in Nischen oder mit Förderungen reüssieren. Die Besteuerung des Verbrauches der endlichen fossilen Primärenergieträger und Rohstoffe auf ihren Wiederherstellungswert bzw. die Kosten der nachhaltigen Ersatztechnologie ist einer der ‚Offenbarungseide’ in Richtung Nachhaltigkeit (Weiteres siehe Finanz- und Steuerpolitik). Erfolgt sie nicht, dann werden alle Versuche, die anthropogenen (vom Menschen ausgehenden) Ursachen des Klimawandels einzudämmen, versanden und die nicht kreislauffähigen Versorgungsmuster werden weiter zunehmen. Die Land- und Forstwirtschaft kommt zwischen die Backen eines tödlichen Schraubstockes: Auf der einen Seite verliert sie weiterhin die Märkte für organische Primärenergieträger und Rohstoffe und auf der anderen Seite wird die Produktion im Nahrungsbereich mit billigen fossilen Inputs kurzzeitig hochgefahren. Darüber hinaus werden die so erzeugten Waren mit geringen Transportkosten weltweit auf den Markt geworfen. Die Resultante sind <Überschüsse>, die die Preise noch weiter nach unten drücken [9] und zu weiteren Schließungen von Betrieben - insbesondere in Ungunstlagen - führen. Die Landwirtschaft ist daher aufs Engste mit der Energie- und Rohstoffpolitik verbunden. [10] Das Schicksal der Landwirtschaft ist allerdings nur die Spitze des Eisberges, den unsere fossil getriebene Gesellschaft rammen wird, wenn wir nicht den ganzen Komplex der ökologisch, sozial und politisch destabilisierenden Petrochemie behutsam, aber entschlossen in eine moderne kreislauforientierte Naturstoffchemie überführen. 

 

Zur Handelspolitik

Die Handelspolitik als ‚Autobahn’ für das Rasen in den ökologischen und sozialen Kollaps wurde zu spät als solche erkannt. Sie übt jene nicht nachhaltigen Sachzwänge aus, die insbesondere die nachhaltige Naturbewirtschaftung betreffen. [11] Den meisten mit gesundem Hausverstand ausgestatten Nichtexperten ist es unverständlich, dass nachstehende Maßnahmen a) und b) als „administrative Handelshemmnisse“ (technical barriers to trade) angesehen werden und verboten sind sowie dass die unten erwähnten Maßnahmen c) und d) überhaupt ein Problem sein können, wenn die Bekenntnisse zu Nachhaltigkeit und fairem Handel ernst gemeint sind.

a)      Die Hinterfragung der Produktions- und Verarbeitungsmethoden (PPMs) nach ihrer Umwelt- und Menschenfreundlichkeit und die differenzierte Behandlung der Importgüter gemäß dem Grad ihrer Umweltschädlichkeit und Unterschreitung sozialer Standards.

b)       Die obligatorische Kennzeichnung von Lebensmitteln bezüglich ihrer Herkunft und Produktionsmethode (biologisch [organisch], integriert oder konventionell). Hier wird ein Grundrecht der Konsumenten auf Information missachtet.

c)      Die Behandlung von fruchtbaren Böden, reiner Luft und reinem Wasser - also des Überlebenskapitales der kommenden Generationen - als erschöpfbare (knappe) Güter gemäß Art. XX lit. g des GATT, zu deren Schutz angemessene handelspolitische Maßnahmen ergriffen werden dürfen. d)      Die Zulassung eines Kostenausgleiches gemäß Art. III (national treatment) des GATT zwecks Herstellung gerechter Wettbewerbsverhältnisse, wenn aufgrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Entwürfe unterschiedliche Kostenbelastungen entstehen. Dies kann durch unterschiedliche Steuern und Abgaben (z.B. Besteuerung des Verbrauches nicht erneuerbarer Rohstoffe auf die Höhe der Recyclingkosten oder die Kosten der nachhaltigen Ersatztechnik), unterschiedliche Auflagen (z. B im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, wie flächendeckender Grundwasserschutz), aber auch durch Preisfestsetzungen (z. B. Mindestlöhne) geschehen.    
Durch das machtpolitische Abschmettern von gesellschaftlicher Vielfalt zugunsten des insbesondere von den USA repräsentierten plutokratischen Gesellschaftsmodells wird der Wettbewerb zugunsten optimaler Gesellschaftsgestaltungen (d. h. die sozial-kulturelle Evolution) ausgeschaltet und den lokalen Bevölkerungen die demokratische Gestaltungsentscheidung entzogen. Die Handelspolitik setzt somit auch den Rahmen für eine differenzierte Steuer- und Abgabenpolitik, die eines der wesentlichen Stellglieder für eine gemeinwohlorientierte Gesellschaftsgestaltung ist. [12]

 

Zur Steuer- und Finanzpolitik

Die Steuerpolitik ist - wie bereit erwähnt - eines der wirksamsten Instrumente in Richtung einer nachhaltigen Gesellschaftsgestaltung. Eine strategische Steuerreform ist nicht nur unvermeidlich, weil die alten Steuerquellen zunehmend wegzubrechen drohen und die budgetären Notstände zu inhumanen (z. B. zur Verweigerung von medizinisch möglichen Hilfestellungen für alte Menschen, weil sie nicht mehr ‚produktiv’ sind [13] ) und die Lebensqualität vermindernden Konsequenzen (z. B. Kürzung der Abgeltungen für Leistungen zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften und Einsparung von gemeinwohlorientierter Forschung) führen, sondern auch wegen der unverzichtbaren Lenkungseffekte in Richtung Nachhaltigkeit.
Wenn Budgetsanierungen weiterhin vor allem ausgabenseitig und mit alten Instrumenten erfolgen, dann kann dies nur zu vermehrten sozialen Spannungen und zu negativen ökonomischen Anreizen führen. Für die Landwirtschaft bedeutet die ‚unendliche Geschichte der Budgetmiseren’, dass für ihre Leistungen im öffentlichen Interesse und für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in Ungunstlagen sowie für die Infrastruktur im ländlichen Raum zunehmend weniger Mittel zur Verfügung stehen werden.
Da die Preise für die marktfähigen Hauptprodukte meist unter die Produktionskosten der Klein- und Mittelbetriebe gefallen sind, kann ein betriebserhaltendes Einkommen in der Regel nur durch die Abgeltung „zusätzlicher Dienste“ (z.B. Wegeerhaltung und Wegebau, Schneeräumung, Almerhaltung, Schutzwaldbetreuung, Bachbettinstandhaltungen usw.) und anderer wesentlicher Leistungen im öffentlichen Interesse (Schutz von Biodiversität, Boden, Kulturlandschaft, Natur, Wasser usw.) durch die öffentliche Hand erzielt werden. Eine zukunftsfähige Agrarpolitik kann somit nur eingebettet in ein gesellschafts- und wirtschaftpolitisches Gesamtreformkonzept gesehen werden, deren wesentlicher Teil die strategische Steuerreform sein sollte.

Der ehemalige griechische Finanzminister und kurzzeitige Finanzkommissar der EU, Yannis Paleocrassas, hat in seinem Beitrag  zum Bericht des Internationalen Faktor 10 Clubs 1999 (Schmidt-Bleek et al. 1999) eine der besten Darstellungen der derzeitigen ökologischen und sozialen Fehlsteuerungen durch das gegenwärtig vorherrschende Steuersystem gegeben. Er zeigt sehr konkret auf, wie die falschen Marktsignale zu exzessivem Natur- und Ressourcenverbrauch, zu falscher Technologieentwicklung und zu unangepassten Siedlungsstrukturen sowie nicht zuletzt zu struktureller Arbeitslosigkeit führen. Während  Natur und  nicht erneuerbare andere Ressourcen längst knappe Güter geworden sind, wird ihr Verbrauch weiterhin begünstigt. [14] Gleichzeitig wird der Produktionsfaktor Arbeit  durch das gegenwärtige Steuer- und Sozialversicherungssystem enorm belastet. Letzteres führt zu einer relativen Verteuerung der menschlichen Arbeit und damit zur bekannten Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen und zu Technologien, die menschliche Arbeit durch Energie und Material ersetzen.

Für die Land- und Forstwirtschaft ist noch folgendes hinzuzufügen:

Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages setzt der Produktivitätssteigerung durch den Einsatz von Energie und Material (Düngemittel und Pestizide) Grenzen (auch bei Verabsolutierung der reinen Produktionsfunktion). Die Wirkung des verstärkten Einsatzes von chemischen Hilfsstoffen kann sich sogar ins Gegenteil verkehren (Ertragszusammenbruch).

Die Rücksichtnahme auf die übrige Mitwelt (insbesondere Bodenleben, Pflanzen- und Tierwelt, Wasser) begrenzt die Möglichkeit zur Produktivitätssteigerung zusätzlich.

Die Erbringung von Leistungen, die den Mitmenschen Wohlbefinden spenden, - vor allem die Pflege der Kulturlandschaft - ist arbeitsintensiv.

In schwierigen Lagen (Extremfall Bergmähder und Steilhangwiesen) sowie auf den vom Naturschutz hoch bewerteten Streuobstwiesen ist der Einsatz von arbeitsparenden Maschinen nur begrenzt möglich.

Da sich die Löhne in der Regel an der Grenzproduktivität der Arbeit orientieren, kommt es zu solch starken Einkommensunterschieden gegenüber vollautomatisierbaren Wirtschaftsbereichen, dass die Abwanderung aus der Landwirtschaft als der einzige Weg zu mehr Wohlstand gesehen wird (Der Nebenerwerb ist meist eine Übergangsphase, bis die Gesamtarbeitslast als zu hoch empfunden wird.). Dazu kommt noch - wie vorstehend angeführt - innerhalb der Landwirtschaft, dass sich die Landbewirtschaftung in den schönsten Kulturlandschaften in den Berg- und Hügelgebieten einer großflächigen, arbeitssparenden Mechanisierung weitgehend entzieht.

Durch  den plündernden Verbrauch fossiler organischer Rohstoffe und Primärenergieträger sowie die zusätzliche massive Subventionierung des Verkehres durch die Zurverfügungstellung von Infrastruktur auf Gemeinkostenbasis kann einerseits die Agrarproduktion kurzfristig hochgepuscht und weltweit in Konkurrenz gesetzt werden, andererseits verliert der Agrarsektor - wie bereits erwähnt - den Markt für erneuerbare organische Rohstoffe und Primärenergieträger. Die Konsequenz ist ein scheinbarer (erdgeschichtlich kurzfristiger) Überschuss, der wieder die Preise drückt. Somit sind die Hauptgründe für die zentralen Probleme der Landwirtschaft in den strukturellen Überschüssen und der mangelnden Einkommensparität im Rahmen der fossilen Plünderungswirtschaft sowie nicht zuletzt in der Gestaltung des Steuersystems zu sehen.

Die Land- und Forstwirtschaft ist somit als Wirtschaftsbereich ein von den Sachzwängen der gegenwärtigen, nicht nachhaltigen Wirtschaftsverfassung getriebener Sektor. Da in diesem naturnächsten Bereich die Nichtnachhaltigkeit zuerst offensichtlich wird, muss sie dafür auch noch die phänomenologische Kritik jener einstecken, die die Sachzwänge, in denen sich das land- und forstwirtschaftliche Geschehen abspielt, nicht kennen, nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.

Es kommt jedoch noch eine wesentliche - meist unbewusste - Entwicklungsdynamik hinzu: Unsere Kulturlandschaften sind in ihren feingliedrig-vielfältigen Strukturen das Ergebnis einer vielfältigen Nahversorgungsstrategie der Menschen aus einer Zeit, in der Energie nicht zum „Plünderungstarif“ zur Verfügung stand und der Verkehr teuer war. Die wirtschaftliche <Antwort> war, lokal eine maximale Nettoernte an Sonnenenergie in für den Menschen nutzbarer Form zu erzielen. Die gegenwärtige Entwicklung geht jedoch in Richtung spezialisierte Massenproduktion und Ferntransport mit der Konsequenz ausgeräumter Kulturlandschaften und reduzierter Biodiversität. Die steuerliche Behandlung des Verbrauches von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen und die Nicht-Belastung des Verkehres mit den wahren Kosten (siehe unten) hat daher eine enorme kulturlandschaftliche Bedeutung).

Die erforderliche strategische Steuerreform sollte sowohl den ökologischen Bereich (Naturverbrauch ud Stoffstromkrise) als auch den sozialen Bereich umfassen: [15]

 

ÖKOLOGISCHE DIMENSION

Zuerst sollen zwei Beispiele die Möglichkeiten, ökologisch unerwünschten Verbrauch zurückzudämmen und gleichzeitig den zunehmenden Budgetnöten gegenzusteuern, exemplarisch aufzeigen.

Alleine die Besteuerung des Verbrauches an fossilen organischen Materialien im Ausmaß der Preiserhöhungen von 1956 (Suezkrise) würde bereits mehr als die Hälfte der gesamten derzeitigen Staatsausgaben für die Sozialversicherung abdecken. Der Autor war zur Zeit der Suezkrise selbst Einkäufer von Mineralölprodukten und erlebte eine Verdoppelung der Rohölpreise. Dies führte nicht zum Zusammenbruch der Wirtschaft, sondern zu einer drastischen Erhöhung der Energie- und Materialproduktivität und zum Anspringen von Nutzungskaskaden, zu Innovationen und nicht zuletzt zum Einsparen von entbehrlichem Verbrauch.

Verbrauch an fossilen organischen Materialien p.a. in Österreich: rd. 25 Mio t Erdöläquivalent
Angenommener Steuersatz € 145,35 (ATS 2.000) / t Erdöläquivalent (sozialverträglich verdautes Ausmaß der Preiserhöhung anlässlich der ‚Suezkrise’)

Potentieller Steuerertrag € 3,6 Mrd.
Zahlungen an die Sozialversicherung aus dem österreichischen Budget 2001: € 5, 7 Mrd.

Q: BMWA und EVA (mündlich aktualisierte Auskunft 2002) , BMfF (2002)

Eine durchschnittliche Wasserverbrauchsabgabe des Bundes von € 0,5/m3 (0,05 Cent/l) könnte Einnahmen von € 1,3 Mrd. erbringen – also das derzeitige Agrarbudget (€ 1,8 Mrd.) ohne jene Ausgaben, die ausschließlich im Interesse des breiteren Gemeinwohles liegen, wie z.B. für den Hochwasserschutz, die Wildbach- und Lawinenverbauung oder die gemeinwohlorientierte Forschung und Schulen) abdecken. Dies soll lediglich die Größenordnung der möglichen Einnahmen aufzeigen, aber einer künftigen Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nicht vorgreifen.

Dzt. üblicher Wasserpreis: € 0,5 bis 4,5/m3

Gesamtwasserverbrauch von Haushalten, Industrie und Landwirtschaft 2000: 2,6 Mrd. m3

Einnahmen bei um im Durchschnitt € 0,5/m3 erhöhten Wasserpreisen: rd. € 1,3 Mrd.

Agrarbudget 2001: rd. € 1,8 Mrd.

Q: BMLFUW (2001), BMfF (2002)

Angelehnt an den Vorschlag und die Terminologie von Yannis Paleocrassas (1999) stehen folgende Besteuerungen zur Beherrschung des Um(Mit)weltverbrauches und der Um(Mit)weltschädigung zur Verfügung (grobe Übersicht):

 

Besteuerung des Verbrauches erschöpflicher Ressourcen

insbesondere von lebenden (fruchtbaren) Böden, fossilen organischen Stoffen, begrenzten anorganischen Mineralien, Energie aus nicht erneuerbaren Quellen (also auch Atomenergie), Wasser, nicht nachhaltig produziertes Holz.
Ihre Auswirkung auf die Dynamik in der Land- und Forstwirtschaft wird meist nicht gesehen. Bei ihrer Verwirklichung würde das aktuelle zentrale Problem des generellen Überschusses in den Industrieländern, von dem die meisten Agrarprobleme ausgehen, nicht mehr existieren und die Agrarpolitik könnte sich auf optimierende Feinsteuerungen konzentrieren. 

 

Besteuerung von Umweltverschmutzung und Müllgenerierung

insbesondere von nuklearem Abfall (Langzeitwirkung), giftigem Müll, nicht gefahrlos auf Felder ausbringbaren Klärschlämmen sowie  kostendeckende Müllsammlungs- und Mülldeponiegebühren.

 

Besteuerung des Verkehres

Diese müsste grundsätzlich nicht nur die mit ihm verbundenen Umweltbelastungen sondern auch die Infrastrukturinvestitions- und -erhaltungskosten abdecken (Gleichstellung mit den Eisenbahnen). Es wäre jedoch illusorisch, das gesamte Autobahnen-, Strassen- und Wegenetz (insbesondere in dünn besiedelten peripheren Räumen) mit Verkehrsabgaben zu finanzieren. Aber bereits das Ziel einer 50%igen Deckung würde eine Budgetentlastung von rd. € 3,4 Mrd. bedeuten, somit rd. das Doppelte des gesamten Budgetansatzes für die Land- und Forstwirtschaft.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage gestellt werden, ob die Umsatzsteuerbefreiung für Auslandsreisen aufrecht bleiben soll. Eine Streichung der Befreiung bedürfte jedoch einer internationalen Koordinierung, weil sonst Reisen ganz oder teilweise über das Ausland abgewickelt würden. ’Wahre’ Kosten für den Verkehr würden auch, wie schon oben ausgeführt, in modernisierter Form und mit angepasster Technologie zur Renaissance jener kleinräumig-vielfältigen Bewirtschaftungsmuster führen, die unsere Kulturlandschaften geprägt haben. Ebenso würden die lokalen Bedarfsdeckungssysteme im gewerblich-industriellen Bereich wieder rentabel. Dies würde wieder die angepasste Schließung von Stoffkreisläufen ermöglichen, sowie zu einer vielfältigen und ausgewogenen Entwicklung des ländlichen Raumes beitragen.

 

Besteuerung des Kaufes von in ihrer Produktion oder in ihrem Verbrauch umweltgefährdenden Gütern

Hier ist eine internationale Dokumentation umweltfreundlicher Technologien und des Standes der Wissenschaft und Technik sowie eine darauf beruhende Zertifizierung erforderlich (Analogie zum Lebensmittelbuch – Codex Alimentarius). Bestimmte Biocide, bestimmte Mineraldünger, gefährliche Chemikalien, nicht nachhaltig produziertes Papier, andere nicht recyclierbare oder nicht biologisch abbaubare Produkte sowie die emissionsbezogene Besteuerung des Kaufes von Verbrennungskraftmaschinen kämen in Frage. Betrachtet man den Aufwand und die Regelungsdichte in der WTO im traditionellen Wettbewerbsbereich, so sollte dieses Ziel ebenfalls leicht erreichbar sein. Eine internationale Technologiedatenbank hätte auch den Vorteil, dass statt der umweltbelastenden Transporte von Gütern Produktionslizenzen gegen ein faires Entgelt abgerufen werden könnten (Austausch von Know-how statt Material).

 

Besteuerung des Flächenverbrauches und bestimmter Flächennutzungen

Bodenversiegelung durch Strassen, Plätze und Gebäude (ausgenommen Freibeträge für Wohnung und Gebäude für soziale und religiöse Dienste), Landschaftsdeformation (großflächige/r Abbau, Aushübe, Auffüllungen, Leitungssysteme). Derartige Abgaben existieren z. T. bereits sporadisch und partiell auf Länderebene zur Speisung von Landschaftsfonds und Naturschutzaktivitäten.

Schon der Ertrag dieser Steuern würde genügen, um die Staatsfinanzen so weit ins Gleichgewicht zu bringen, dass wir uns die üblichen gemeinwohlorientierten Ausgaben wieder leisten könnten. Wir bräuchten dann auch nicht wie ein verarmter Bürger den Gärtner (die Bauern) entlassen und den Garten (unsere Wohlbefinden spendenden Kulturlandschaften) verwildern lassen.

Dem Argument, dass Abgaben mit Lenkungscharakter ihre eigene Basis wegerodieren, sei entgegengehalten, dass die Aufwendungen für die Umweltreparaturen ebenfalls zurückgehen werden und dass ein Teil der Abgaben Fiskalcharakter (aber ohne Fehlsteuerungswirkung) annehmen wird. Außerdem war bislang keine neue Steuer vor Nachjustierungen gefeit. Wegen zu erwartenden Unsicherheiten auf einem noch nicht begangenen Pfad einen offenkundig nicht durchhaltbaren bzw. in die Irre führenden Weg weiter zu gehen, ist jedoch unverantwortlich.

 

SOZIALE DIMENSION

 

Abgaben bei ökologischer und sozialer Systemkonkurrenz („Öko- und Sozialdumping“)

Die internationalen Wettbewerbsverhältnisse werden neben Wechselkursen, die nicht Kaufkraftparität widerspiegeln, vor allem durch das Unterbieten ökologischer und sozialer Standards verfälscht. Ohne einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Systemkosten (z.B. Mindestlöhne, Sozialversicherung, Urlaubsansprüche; Besteuerung des Verbrauches endlicher Energieträger und anderer Ressourcen auf die Höhe der Kosten der nachhaltigen und umweltfreundlichen Ersatztechnologien bzw. der Kreislaufführung oder Wiederherstellung) kommt es zu einem Wettbewerbsdruck nach unten (<race to the bottom>).

Die eingehenden Ausgleichsabgaben sollten jedoch nicht den nationalen Budgets, sondern über einen internationalen Entwicklungsfonds jenen Entwicklungsländern zufließen, die ihre sozialen und ökologischen Standards zu heben bereit sind. Damit entfällt der Anreiz zu einem ‚Finanzprotektionismus’. Diese Ausgleichsabgaben bereichern somit nicht die nationalen Budgets. Sie ermöglichen aber die Internalisierung der sozialen und ökologischen Schutzkosten und stellen so gerechte Wettbewerbsverhältnisse auf Unternehmensebene her. Dies gilt insbesondere auch für höhere Umwelt- und Sozialstandards in der Landbewirtschaftung. Vor allem drehen die Abführung der eingehenden Abgaben in einen internationalen Entwicklungsfonds und die über diesen möglichen Anreize zur Erhöhung der sozialen und ökologischen Standards die derzeit vorherrschende <Systemdynamik nach unten> in eine solche <nach oben>.

 

Besteuerung des Informationstransfers (Internet- oder BIT-Steuer)     

Der Informationstransferbeitrag sollte geteilt werden: 50 % sollten dem Aufbau und der Erhaltung der Infrastruktur (insbesondere der Telekommunikation) und der Bildungseinrichtungen in den Entwicklungsländern dienen. Radermacher (2002) nennt dies „Co-Finanzierung“ (Die Annahme höherer Standards, die die aktuelle Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigen können, wird durch Transfers ökonomisch möglich gemacht). 

Die nationale Hälfte sollte der Finanzierung der ländlichen Infrastruktur (insbesondere Strassen und Wege, öffentlicher Verkehr, Telekommunikation) und der Mitfinanzierung öffentlicher Basisdienste im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich im ländlichen Raum dienen. Diese laufen gerade Gefahr eingespart zu werden, sind aber eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine attraktive Lebensqualität und vitale ländliche Entwicklung sowie für eine Strategie der Sicherung zufriedenstellender bäuerlicher Einkommen durch Einkommenskombination.
Bei dem großen Volumen des Informationstransfers genügen kleinste Beträge je Übertragungseinheit, um hohe Erträge zu erwirtschaften. Es wäre auch unvernünftig, wenn die Staaten angesichts der allgemeinen Budgetschwäche den „Netzgewinn“ einigen wenigen überließen.

Der Mutterboden für eine solche Abgabe scheint bereits vorhanden, weil nun von unerwarteter Seite die Forderung nach einer <Verteidigungsgebühr> gegen unerwünschte e-mails und SMS kommt. [16]

 

Besteuerung der internationalen Kapitaltransfers

Da es sich hier nicht nur um eine der ertragreichsten Steuerquellen, sondern auch um eine der <not-wendigsten> Steuern handelt (Eindämmung destabilisierender, spekulativer Kapitaltransferwellen, Beitrag zur Entzerrung der wachsenden sozialen Ungleichheit, Begünstigung der Regionalentwicklung), soll nachstehend näher auf sie eingegangen werden.
Die Kapitaltransferbesteuerung sollte ähnlich wie die Besteuerung des elektronischen Informationstransfers geteilt werden. Eine Hälfte sollte den notleidenden nationalen Budgets zugute kommen und die „große strategische Reform“ stützen. Zu letzterer gehört neben der einnahmenseitigen Sanierung der Budgets auch die Entlastung der menschlichen Arbeit und die Neuordnung der Finanzierung des sozialen Netzes. Die andere Hälfte sollte strategischen Ausgaben zur Hebung der globalen Wohlfahrt dienen.

Die internationalen Finanzmärkte wurden durch die elektronische Revolution und durch ihre volle Liberalisierung innerhalb der rahmensetzenden internationalen Institutionen (IMF, WB, WTO) zum  ersten wirklich globalisierten Wirtschaftsgeschehen. Sie sind auf ein Volumen angeschwollen, das sich nicht nur der staatlichen Kontrolle entzieht, sondern die Staaten dominiert und bezüglich der „Standortkonditionen“ gegeneinander ausspielt (Verlust der politischen Gestaltungsmacht, wie sie J. M. Keynes vorausgesagt hat). [17] James Tobin dachte daher vorerst nur an eine Devisenkaufsteuer zur Eindämmung der spekulativen internationalen Kapitaltransfers. Die weitere Entwicklung des Grundgedankens geht jedoch nicht nur in diese Richtung, sondern auch in die Richtung der Begünstigung der lokalen Investitions- und Warenmärkte, indem unerwünschte Kapitalabflüsse belastet werden. [18] Die Systemgrenze sollte daher für den gesamten Devisentransfer gelten und im Euro-Raum auch die die Grenzen der Mitgliedstaaten überschreitenden Transfers umfassen [19] , solange kein institutionalisierter Finanzausgleich existiert. [20] Die Belastung von waren- und dienstleistungsbezogenen Transfers mit der Kapitaltransfersteuer stellt de facto eine zusätzliche Umsatzsteuer auf Ferntransporte und Fernreisen sowie auf die Arbitrage von Systemkosten (siehe oben) dar.
Die Gegenargumente - vor allem das der Verhinderung der optimalen Allokation von Kapitalien - sind zu einem nicht überzeugenden Verteidigungswall für bestehende Interessen verkommen, zumal die von den internationalen Initiativen und vom Autor vorgeschlagenen Steuersätze von maximal 0,5% innerhalb der Schwankungsbreite der Konditionen für Kredite für Investitionen in der Realwirtschaft und für Betriebsmittelkredite liegen. [21]         

Eine grobe Abschätzung der Ertragskraft einer solchen Steuer (siehe Kasten) ergibt, dass ein Gutteil der Weltfinanznöte durch eine solche Steuer nachhaltigkeits- und entwicklungskonform beseitigt werden könnten. Im Lichte der identifizierbaren Ertragskraft kann somit gesagt werden, dass zumindest ein wesentlicher Teil der gegenwärtigen weltweiten Budget- und Entwicklungsmiseren weitgehend hausgemacht ist, weil Blockaden existieren, die einer vernünftigen  Finanzpolitik im Wege stehen. Offenbar müssen die Not und der darauf folgende Aufstand der Opfer so groß werden, dass die bisherigen Tabus zugunsten einiger weniger etablierter Interessen(sträger) über Bord geworfen werden. [22]

Internationale Devisentransfers pro Tag: 2 x1012 $ (vorsichtige Schätzung)

Vom Autor vorgeschlagene Nettobelastung der Kapitaltransfers mit 0,5 % des Umsatzes

Annahme eines merklichen Rückganges: Halbierung der Steuergrundlage (Wegfall der Arbitragen mit kleinsten Margen und der spekulativen Transfers mit hohem Risiko)

2 : 2 x 0,005 x 365 » 1.825 Mrd. $ ( € ) Weltweit pro Jahr (Annahme von Parität $ - €)

Misst man Österreich  einen Anteil von dzt. rd. 2% an der weltwirtschaftlichen Aktivität zu und nimmt man langfristig an, dass dieser Anteil auf 1% zurückgehen wird, weil die Entwicklungsländer aufholen werden, dann würde auf Österreich ein Anteil von rd. € 18 Mrd. entfallen. Dieser Betrag entspricht 30% des derzeitigen ordentlichen Budgets von rd. € 60 Mrd. bzw. 15% bei Abführung der Hälfte für die globale Wohlfahrt, d. s. mehr als die gegenwärtigen Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung (14,7%). 

Q: BMfF 2002, Der Fischer Weltalmanach 2001, diverse Pressemeldungen wie Die Presse, 22. 1. 2002

Die oben angeleuchteten, mit entschlossener nationaler und internationaler Anstrengung erschließbaren Steuerquellen würden es ermöglichen, sowohl eine ausreichende Grundsicherung für alle Bürger, ein fürsorgliches Gesundheits- und Sozialsystem, einen zukunftsorientierten Bildungs- und Kulturbetrieb und nicht zuletzt die Ernährungssicherheit für die kommenden Generationen sowie eine Wohlbefinden spendende Kulturlandschaft zu erhalten und zu gestalten. Auch das dem sozialen Klima nicht zuträgliche Gegeneinanderhetzen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen im Kampf um die knapper werdenden Mittel hätte ein Ende (Die Bauern als Minorität würden auf lange Sicht unterliegen.). Auch könnte die Osterweiterung der EU - insbesondere im Landwirtschaftsbereich - harmonischer ablaufen. Schließlich würden die friedenssichernden internationalen Co-Finanzierungen leistbar sein.

Eine strategische Steuerreform nach obigen Konturen würde einerseits die derzeitigen, nicht nachhaltigen Verbrauchsmuster im Energie- und Rohstoffbereich unrentabel machen und der Land- und  Forstwirtschaft in diesen Absatzfeldern wieder eine nachhaltige Chance geben [23] und andererseits die Honorierung ihrer Leistungen im öffentlichen Interesse ermöglichen.
Die Steuerung in Richtung Nachhaltigkeit würde die kleinräumig-vielfältige Naturbewirtschaftung und Nahversorgungssysteme begünstigen. Dadurch würden unsere Kulturlandschaften erhalten und eine positive Regionalentwicklung gefördert werden.

Bei einem Alleingang Europas ist die handelspolitische Absicherung ebenfalls durchzukämpfen. Diese ist im Rahmen der WTO (des GATT) rechtlich gedeckt (siehe oben und Wohlmeyer 2002 loc. cit.). Da Macht auf die Dauer nicht vor Gemeinwohl gehen kann (Notwendigkeit der sozialen Akzeptanz), sollte sie durchsetzbar sein.

 

Abschließende Bemerkungen

Die vorstehend aufgezeigten Kernmaßnahmen zur Reform der Rahmenbedingungen zeigen die Komplexität der Aufgabe. Diese erfordert eine Allianz aller gesellschaftlichen Kräfte, die sich nicht der Verantwortung für das Schicksal der kommenden Generationen entschlagen und sich nicht in die Klausuren ihrer engen (vom gegenwärtigen System vorgegebenen) Berufspflichten flüchten. Es sind daher konsequente Aufklärungsarbeit und unkonventionelle Allianzen angesagt. Der wichtigste Bereich der Zukunftssicherung, nämlich eine langfristig gesicherte Versorgung mit Lebensmitteln im Rahmen der Erhaltung der uns tragenden Ökosysteme, bedarf der Einbettung in eine solche Gesamtstrategie der Nachhaltigkeit. Das Wort <Keine  nachhaltige Landwirtschaft ohne nachhaltige Gesamtwirtschaft> sollte dem bekannten Hartmannschen Satz „Landwirtschaft geht alle an“  als politisch-strategischer Merksatz zur Seite gestellt werden.


[1] In den USA rechnen selbst die Ökologen (z.B. David Pimentel) mit 5000m2 pro Kopf, weil sie von einem großräumigen Bewirtschaftungsstil, der ihrer reichen Ausstattung mit Land entspricht, ausgehen.

[2] J.M. Keynes hat mitten in der  Weltwirtschaftskrise diesbezüglich einen geradezu visionären Aufschrei gemacht: „Und weiters, bis vor kurzem haben wir es geradezu als unsere moralische Pflicht angesehen, unsre Bauern zu ruinieren und bewährte Traditionen der behutsamen Naturbewirtschaftung zu zerstören, wenn wir dadurch einen Laib Brot um ein Zehntel eines Pennies billiger bekommen konnten. Es gab nichts, was wir diesem Moloch und Mammon zugleich zu opfern bereit waren...“.(National Selfsufficiency II, in The New Statesman and Nation, 15 Juli 1933, S 66). Der gegenwärtige Neoliberalismus ist ein Rückfall in diese Richtung. Dieser große, kurzfristige Privatinteressen begünstigenden Wirtschaftsgestaltung sollte in Hinblick auf die bekannten, dramatischen Entwicklungen in den Dreißigerjahren (Zwischenkriegszeit) massiv entgegengetreten werden.
Die <neuen Krankheiten> wie BSE und hamburger disease (zu Schadorganismen mutierte Escherichia Coli bei nicht artgemäß gefütterten Rindern) sind nur die Spitze des Eisberges der Schäden, die durch diesen reduktionistischen Wirtschaftsstil, bei dem nicht das harmonische Wohlbefinden von Mensch, Tier, Pflanze und Boden im Zentrum steht, sondern eine kurzfristige, ausbeutende Gewinnmaximierung, zu erwarten sind.

[3] Amery C., Global Exit - Die Kirchen und der Totale Markt, Luchterhand, München 2001

[4] Konrad Lorenz bemerkte im persönlichen Gespräch, dass die Tötungshemmung des Menschen offenbar ähnlich wie eine Strahlung mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt.  Dem entspricht die Erfahrung der Ökonomen, dass nur anonyme Märkte, in denen persönliche Rücksichtnahmen keine Rolle mehr spielen, idealtypisch, d. h. gemäß den Spielregeln des Totalen Marktes funktionieren.

[5] Bezeichnend ist, dass auch der zweite Entwurf eines Vorschlages für die Modalitäten des Agrarabkommens im Rahmen der <Doha Entwicklungsrunde (Development Round)> des zuständigen Verhandlers in der WTO, Stuart Harbinson, auf die <Nicht-handelsbezogenen-Anliegen (Non Trade Concerns)> abermals nicht eingeht.

[6] Dies ist nun allgemein anerkannt. Als vor mehr als 30 Jahren das erste <Grüne Energieprogramm> erstellt wurde, hat man den Autor verspottet.

[7] Ein Hinweis auf die Klimaproblematik, die Landschaftsverwüstungen, die Meeresverschmutzungen und vor allem die extrem naturzerstörenden und menschenverachtenden  Erdölkriege sollte genügen. Zu letzterem siehe Engdahl  F.W. (1992) A Century  of Oil War: Anglo-American Oil Politics and the New World Order, Wiesbaden, Böttiger und die in dieser unseligen Tradition liegende aktuelle Invasion der USA und Großbritanniens im vorderen Orient.

[8] Mineralölsteuern zahlen derzeit praktisch nur die Autofahrer. Vor allem die internationale Luft- und Schifffahrt zahlt nichts. Dasselbe gilt für die großen Kraftwerke.
In den USA können sich die Erdölkonzerne sogar die <Entwertung> der geplünderten Lagerstätten zusätzlich vom zu versteuernden Gewinn abziehen.

[9] Nahrungsmittelmärkte weisen eine geringe mengenmäßige Elastizität der Nachfrage und eine hohe Preisflexibilität auf.

[10] Näheres siehe Kopetz H. G. (2002) Das Jahrhundertprojekt – Solare Energiewirtschaft statt Naturkatastrophen, Ökosoziales Forum Österreich, Wien

[11] Näheres siehe Wohlmeyer H. und Quendler Th. Hg. (2002) The WTO, Agriculture and Sustainable Development, Greenleaf Publishing, Sheffield GB

[12] Die Forderung  nach „Rückführung“ des Sozialstaates, um den unsere Vorfahren gerungen haben, im Interesse der internationalen Konkurrenzfähigkeit, ist die Konsequenz der Verweigerung einer differenzierten Behandlung der auf den Weltmärkten angebotenen Waren und Dienstleistungen.
Man nimmt das Differenzierungsverbot als unveränderliche Rahmenbedingung an und erklärt alle Staaten, die das Opfer dieser nicht differenzierenden Welthandelsordnung sind, zum <Sanierungsfall>. Siehe hierzu das aktuelle Beispiel eines Interviews mit dem Leiter des Münchener Wirtschaftsforschungsinstitutes ,IFO, in Die Presse, Economist, vom 20.3.2003, SS. 21 u. 22 „ Deutschland ist ein Sanierungsfall“: Sozialhilfe von € 1.500.- pro Monat für eine vierköpfige Familie wird als zu hoch und die gegenwärtige Arbeitslosenunterstützung als „Hochlohn-Konkurrent für die Wirtschaft, wodurch die Schaffung von Jobs im Niedriglohn-Segment behindert wird“, bezeichnet.

[13] Ältere Staatsbürger erinnert dies schmerzlich an die menschenverachtende Praxis des Nationalsozialismus.

[14] Siehe oben die Ausführungen im Abschnitt „Handelspolitik“ bezüglich der Behandlung erschöpfbarer Ressourcen.

[15] Näheres siehe Wohlmeyer H., Strategische Steuerreform und nachhaltige Naturbewirtschaftung , Wissenschaft & Umwelt INTERDISZIPLINÄR Nr. 6 (2003), Forum Wissenschaft & Umwelt, Wien
Das Wort „Steuerreform“ wird im Folgenden für alle Arten und Formen von Abgaben verwendet.

[16] Die „einflussreichste Frau der Computerwelt“, Esther Dyson (<EDventure>) forderte am 28.11.02 beim „mobile.futuretalk“ der Mobilcom Austria die Kostenpflichtigkeit elektronischer Post, um die Flut an unerwünschter e-Post („Spam“) einzudämmen (Die Presse 2002-11-29, S. 25). Dem steht jedoch die offizielle Position der USA gegenüber, siehe „EU-Streit um Steuer aus Internet eskaliert“ in Die Presse 2000 09 18, S 13.

[17] Lag das Volumen des täglichen internationalen Devisenhandels  Anfang der Siebzigerjahre noch bei $ 15 Mrd., so betrug es 1995 bereits rd. $ 1500 Mrd. und 1999 rd. $ 2000 Mrd.. (Der Fischer Weltalmanach 2001) Ähnliches gilt für die Aktienmärkte.

[18] Die Erfolgsgeschichte des Wiederaufbaues Europas nach dem Zweiten Weltkrieg, die noch immer erfolgreich geltende Local Investment Gesetzgebung der USA (im Gegensatz zu den international erhobenen Forderungen und Disziplinierungen, werden die eigenen Banken gehalten, einen Gutteil ihrer Einlagen lokal zu investieren), die in den USA laufende Initiative zugunsten eines <Capital Homestead Act> (Analogie zu Abraham Lincolns Homestead Act von 1862) und das rezente argentinische Desaster (Flucht der für die positive Entwicklung notwendigen Kapitalien) unterstreichen die Sinnhaftigkeit dieses Ansatzes. 

[19] Deshalb wurde auch eine vorsichtige Abschätzung (die höchsten liegen bei durchschnittlich bei $ 3 x 1012 ), die noch die Vor-Euro-Situation wiederspiegelt, zugrunde gelegt.

[20] Die Speisung des Kohäsionsfonds sollte als erster Schritt in Richtung eines europäischen Finanzausgleiches gesehen werden.

[21] In diesem Zusammenhange sollte auch bedacht werden, dass die meisten traditionellen volkswirtschaftlichen Theoreme aus einer Zeit hoher und risikobeladener Transport- und Kapitaltransferkosten stammen (z.B. Adam Smith’s „unsichtbare Hand“ und David Ricardos internationale Arbeitsteilung auf Basis der „komparativen [ d. h. relativ günstigeren] Kosten“). Diese Umstände bewirkten das ein Großteil der ökonomischen Aktivitäten lokal stattfand, und die Produktion zum relativ günstiger Produzierenden tendierte (gegenwärtig wandert sie zum absolut billigsten Produzenten).

[22] Die Erfahrungstatsache, dass neue Steuern mit Unsicherheiten behaftet sind und in der Regel einer Nachjustierung bedürfen, sollte der Einführung nicht entgegen stehen. Wir wissen genug, um zu handeln. Nachbesserungen bedürfen der konkreten Erfahrung im Umgang mit neuen Instrumenten.

[23] Siehe hierzu Kopetz H. G. 2000, loc. cit. S. 58.

 

 

 

 

 

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