Wer
vor der Weltbevölkerungsentwicklung, der weltweiten Ausstattung
mit fruchtbaren Böden und Wasser sowie vor der Gewalttätigkeit
des derzeitigen fossilen Vernichtungsfeldzuges gegen das Ökosystem
Erde nicht die Augen verschließt, muss zu dem Schluss kommen,
dass die derzeitigen Rahmenbedingungen und die von ihnen ausgehenden
Sachzwänge einem ‚kollektiven Selbstmordunternehmen’ gleichen.
Die
derzeitigen ökologischen und sozialem Miseren sind hausgemacht.
Man kann sie deshalb Neuordnung der internationalen und nationalen
Rahmenbedingungen ändern. Kernmassnahmen sind dabei: Neue
Rahmensetzungen in der Energie-, Handels- und Steuerpolitik.
Auf dem
kleinen und verletzlichen <Raumschiff Erde> wird trotz
Verlangsamung des Bevölkerungswachstums die Ausstattung mit
fruchtbaren Böden demnächst unter das notwendige Minimum von
2000 Quadratmeter pro Kopf (weltweiter Durchschnitt) sinken. Die Menge
wäre jedoch notwendig, um einen Menschen bescheiden zu
ver- und entsorgen. Und die Süßwasserressourcen sind bereits
weltweit knapp. Der Klimawandel, den wir vor allem durch Plünderung
und Verbrennung fossiler organischer Rohstoffe (Erdöl, Erdgas,
Kohle) verursachen, wird die Situation noch dramatisch verschärfen.
Wir brauchen daher neue Spielregeln, wenn wir nicht wie eine
Bakterienkultur, die ihre eigenen Lebensgrundlagen auffrisst,
durch Autolyse enden wollen.
In
dieser Situation müssten wir vor allem versuchen, jeden Quadratmeter
fruchtbaren Bodens (auch in den Ungunstlagen) und jene, die
das Handwerk, ihn dauerhaft zu bewirtschaften, beherrschen,
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten.
Auch zeigt
die Erfahrung, dass alle Hochkulturen, die mit knapper Bodenausstattung
zu wirtschaften hatten, im Wege einer kleinräumig-vielfältigen
Agrikultur, die alle lokal möglichen Synergien ausnützte, überlebten.
Sie entwickelten gärtnerische Produktionsmuster. Diese Strategie
bewährte sich auch beispielhaft als Überlebensmuster in Kriegs-
und Krisenzeiten. Der
vor allem durch die USA und die Cairns-Gruppe über die WTO und
auch die OECD der übrigen Welt mit allen ihnen zur Verfügung stehenden
Machtmitteln aufs Haupt gedrückte Trend (main stream) läuft jedoch
genau in die Gegenrichtung. Die kurzfristige Minimierung der Produktionskosten wird zum
alle anderen Erwägungen niederwalzenden Zentralziel erklärt und
für dieses reduktionistische Ziel werden existentielle Kollateralschäden
an Mensch und Natur in Kauf genommen. Die Liquidierung feingliedriger
Kulturlandschaften und negative Auswirkungen auf die Nahrungsqualität
werden als notwendige Opfer für die kostengünstige Versorgung
der Menschheit mit Nahrungsmitteln angesehen.
Der Autor hat es persönlich erlebt, wie der (nicht mehr aktive)
Vizedirektor für Landwirtschaft der OECD den verschreckten österreichischen
Agrarvertretern „nüchtern“ ins Gesicht sagte, dass es ein zumutbares
Opfer auf dem gegenwärtigen Wege zu mehr Weltwohlstand sei, zu
dem es keine Alternative gäbe, wenn sich 250.000 österreichische
Bauern (Das waren alle!) <einen neuen Job> suchen müssten.
Im übrigen sei dies im globalen Maßstab eine vernachlässigbare
Größe, bezüglich derer niemand mit einer Wimper zucken würde.
Die ungezügelte <Megamaschine des Totalen Marktes> (Terminologie
Carl Amery)
entwickelt ihre zunehmend gefährlicher werdende Brutalität, die
über lokale Entitäten und Schicksale hinwegrast und künftige Notwendigkeiten
ausblendet. Die militärische,
medienmäßige und zunehmend auch rechtliche Dominanz des an Kurzzeiterfolgen
orientierten Welthegemons, der in den Verhandlungen im Rahmen
der Welthandelsorganisation (WTO) und in der OECD ebenfalls den
Ton angibt, wird diese Dynamik noch verstärken.
Die
erforderlichen Rahmenbedingungen
Offenbar bedarf
es neuer Spielregeln und Zügel, um von einem dominierenden plutokratischen
Minoritätenprogramm zu einem <Wohlstand für Alle> (d. h.
für möglichst viele), wie es Ludwig Erhard 1957 formuliert hat,
zu kommen. Aber welche wesentliche Regeln müsste die Bordordnung
des kleinen <Raumschiffes Erde>, auf dem die Plätze und
der Proviant knapp werden, enthalten, damit die Passagiere angemessen
versorgt mit bestmöglicher Lebensqualität und in Frieden reisen
können?Im
vorgegebenen Rahmen kann nur auf einige eingegangen werden - vor
allem auf jene, die für die nachhaltige Verproviantierung der
Passagiere von Bedeutung sind.Die
folgende Grafik bezüglich der zu reformierenden Rahmenbedingungen
zeigt die verschiedenen Rahmenordnungen in konzentrischen Kreisen
und gliedert die wichtigsten Stellglieder in drei Blöcke. Aus
diesen seien die Energie- und Handels- sowie die Finanz- und Steuerpolitik
herausgegriffen, weil sie für die wohl bestimmendsten Bereiche
der Politik sind:
Zur
Energiepolitik
Nachhaltige,
d. h. die Systemprinzipien der Biosphäre beachtende, Energieversorgung
muss sich auf erneuerbare, die globalen Pufferspeicher nicht
verändernde Energiequellen stützen. Dasselbe gilt mutatis
mutandis für organische Rohstoffe. Beide leiten sich direkt
oder indirekt von der reichlich zur Verfügung stehenden Sonnenenergie
ab. In Form von Biomasse gespeicherte Sonnenenergie ist eine
der probatesten, erneuerbaren Energie- und Rohstoffquellen und
ein massives Aufgabenfeld für die Land- und Forstwirtschaft. Solange jedoch der globale, fossile, eine ökologische
und kriegerische Verwüstungsspur
hinterlassende Plünderungsfeldzug internationale und nationale
Freibriefe erhält und nur Entdeckungs-(Prospektions-), Förder-,
Aufbereitungs- und Verteilungskosten sowie die Gewinne verrechnen
muss, bleibt der <ökologische
Arbeitstarif> gegenüber dem <Plünderungstarif> „unrentabel“
und kann nur in Nischen oder mit Förderungen reüssieren. Die
Besteuerung des Verbrauches der endlichen fossilen Primärenergieträger
und Rohstoffe auf ihren Wiederherstellungswert bzw. die Kosten
der nachhaltigen Ersatztechnologie ist einer der ‚Offenbarungseide’
in Richtung Nachhaltigkeit (Weiteres siehe Finanz- und Steuerpolitik).
Erfolgt sie nicht, dann werden alle Versuche, die anthropogenen
(vom Menschen ausgehenden) Ursachen des Klimawandels einzudämmen,
versanden und die nicht kreislauffähigen Versorgungsmuster werden
weiter zunehmen. Die Land- und Forstwirtschaft kommt zwischen
die Backen eines tödlichen Schraubstockes: Auf der einen Seite
verliert sie weiterhin die Märkte für organische Primärenergieträger
und Rohstoffe und auf der anderen Seite wird die Produktion
im Nahrungsbereich mit billigen fossilen Inputs kurzzeitig hochgefahren.
Darüber hinaus werden die so erzeugten Waren mit geringen Transportkosten
weltweit auf den Markt geworfen. Die Resultante sind <Überschüsse>,
die die Preise noch weiter nach unten drücken
und zu weiteren Schließungen von Betrieben - insbesondere in
Ungunstlagen - führen. Die Landwirtschaft ist daher aufs Engste
mit der Energie- und Rohstoffpolitik verbunden. Das Schicksal
der Landwirtschaft ist allerdings nur die Spitze des Eisberges,
den unsere fossil getriebene Gesellschaft rammen wird, wenn
wir nicht den ganzen Komplex der ökologisch, sozial und politisch
destabilisierenden Petrochemie behutsam, aber entschlossen in
eine moderne kreislauforientierte Naturstoffchemie überführen.
Zur Handelspolitik
Die
Handelspolitik als ‚Autobahn’ für das Rasen in den ökologischen
und sozialen Kollaps wurde zu spät als solche erkannt. Sie übt
jene nicht nachhaltigen Sachzwänge aus, die insbesondere die
nachhaltige Naturbewirtschaftung betreffen. Den meisten mit gesundem Hausverstand ausgestatten
Nichtexperten ist es unverständlich, dass nachstehende Maßnahmen
a) und b) als „administrative Handelshemmnisse“ (technical barriers
to trade) angesehen werden und verboten sind sowie dass die
unten erwähnten Maßnahmen c) und d) überhaupt ein Problem sein
können, wenn die Bekenntnisse zu Nachhaltigkeit und fairem Handel
ernst gemeint sind.
a) Die
Hinterfragung der Produktions- und Verarbeitungsmethoden (PPMs)
nach ihrer Umwelt- und Menschenfreundlichkeit und die differenzierte
Behandlung der Importgüter gemäß dem Grad ihrer Umweltschädlichkeit
und Unterschreitung sozialer Standards.
b) Die obligatorische Kennzeichnung von Lebensmitteln
bezüglich ihrer Herkunft und Produktionsmethode (biologisch
[organisch], integriert oder konventionell). Hier wird ein Grundrecht
der Konsumenten auf Information missachtet.
c) Die
Behandlung von fruchtbaren Böden, reiner Luft und reinem Wasser
- also des Überlebenskapitales der kommenden Generationen -
als erschöpfbare (knappe) Güter gemäß Art. XX lit. g des GATT,
zu deren Schutz angemessene handelspolitische Maßnahmen ergriffen
werden dürfen.
d) Die
Zulassung eines Kostenausgleiches gemäß Art. III (national treatment)
des GATT zwecks Herstellung gerechter Wettbewerbsverhältnisse,
wenn aufgrund unterschiedlicher gesellschaftlicher Entwürfe
unterschiedliche Kostenbelastungen entstehen. Dies kann durch
unterschiedliche Steuern und Abgaben (z.B. Besteuerung des Verbrauches
nicht erneuerbarer Rohstoffe auf die Höhe der Recyclingkosten
oder die Kosten der nachhaltigen Ersatztechnik), unterschiedliche
Auflagen (z. B im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, wie
flächendeckender Grundwasserschutz), aber auch durch Preisfestsetzungen
(z. B. Mindestlöhne) geschehen.
Durch das machtpolitische Abschmettern von gesellschaftlicher
Vielfalt zugunsten des insbesondere von den USA repräsentierten
plutokratischen Gesellschaftsmodells wird der Wettbewerb zugunsten
optimaler Gesellschaftsgestaltungen (d. h. die sozial-kulturelle
Evolution) ausgeschaltet und den lokalen Bevölkerungen die demokratische
Gestaltungsentscheidung entzogen. Die Handelspolitik setzt somit
auch den Rahmen für eine differenzierte Steuer- und Abgabenpolitik,
die eines der wesentlichen Stellglieder für eine gemeinwohlorientierte
Gesellschaftsgestaltung ist.
Zur
Steuer- und Finanzpolitik
Die Steuerpolitik
ist - wie bereit erwähnt - eines der wirksamsten Instrumente
in Richtung einer nachhaltigen Gesellschaftsgestaltung. Eine
strategische Steuerreform ist nicht nur unvermeidlich, weil
die alten Steuerquellen zunehmend wegzubrechen drohen und die
budgetären Notstände zu inhumanen (z. B. zur Verweigerung von
medizinisch möglichen Hilfestellungen für alte Menschen, weil
sie nicht mehr ‚produktiv’ sind) und die Lebensqualität vermindernden Konsequenzen
(z. B. Kürzung der Abgeltungen für Leistungen zur Erhaltung
unserer Kulturlandschaften und Einsparung von gemeinwohlorientierter
Forschung) führen, sondern auch wegen der unverzichtbaren Lenkungseffekte
in Richtung Nachhaltigkeit.
Wenn Budgetsanierungen weiterhin vor allem ausgabenseitig und
mit alten Instrumenten erfolgen, dann kann dies nur zu vermehrten
sozialen Spannungen und zu negativen ökonomischen Anreizen führen.
Für die Landwirtschaft bedeutet die ‚unendliche Geschichte der
Budgetmiseren’, dass für ihre Leistungen im öffentlichen Interesse
und für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in Ungunstlagen
sowie für die Infrastruktur im ländlichen Raum zunehmend weniger
Mittel zur Verfügung stehen werden. Da die Preise für die marktfähigen Hauptprodukte
meist unter die Produktionskosten der Klein- und Mittelbetriebe
gefallen sind, kann ein betriebserhaltendes Einkommen in der
Regel nur durch die Abgeltung „zusätzlicher Dienste“ (z.B. Wegeerhaltung
und Wegebau, Schneeräumung, Almerhaltung, Schutzwaldbetreuung,
Bachbettinstandhaltungen usw.) und anderer wesentlicher Leistungen
im öffentlichen Interesse (Schutz von Biodiversität, Boden,
Kulturlandschaft, Natur, Wasser usw.) durch die öffentliche
Hand erzielt werden. Eine zukunftsfähige Agrarpolitik kann somit
nur eingebettet in ein gesellschafts- und wirtschaftpolitisches
Gesamtreformkonzept gesehen werden, deren wesentlicher Teil
die strategische Steuerreform sein sollte.
Der ehemalige griechische Finanzminister und kurzzeitige
Finanzkommissar der EU, Yannis Paleocrassas, hat in seinem Beitrag zum Bericht des Internationalen Faktor 10 Clubs
1999 (Schmidt-Bleek et al. 1999) eine der besten Darstellungen
der derzeitigen ökologischen und sozialen Fehlsteuerungen durch
das gegenwärtig vorherrschende Steuersystem gegeben. Er zeigt
sehr konkret auf, wie die falschen Marktsignale zu exzessivem
Natur- und Ressourcenverbrauch, zu falscher Technologieentwicklung
und zu unangepassten Siedlungsstrukturen sowie nicht zuletzt
zu struktureller Arbeitslosigkeit führen. Während Natur und
nicht erneuerbare andere Ressourcen längst knappe Güter
geworden sind, wird ihr Verbrauch weiterhin begünstigt. Gleichzeitig wird
der Produktionsfaktor Arbeit durch das gegenwärtige Steuer- und Sozialversicherungssystem
enorm belastet. Letzteres führt zu einer relativen Verteuerung
der menschlichen Arbeit und damit zur bekannten Wegrationalisierung
von Arbeitsplätzen und zu Technologien, die menschliche Arbeit
durch Energie und Material ersetzen.
Für die Land- und Forstwirtschaft ist noch folgendes
hinzuzufügen:
Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages setzt der Produktivitätssteigerung
durch den Einsatz von Energie und Material (Düngemittel und
Pestizide) Grenzen (auch bei Verabsolutierung der reinen Produktionsfunktion).
Die Wirkung des verstärkten Einsatzes von chemischen Hilfsstoffen
kann sich sogar ins Gegenteil verkehren (Ertragszusammenbruch).
Die Rücksichtnahme auf die übrige Mitwelt (insbesondere Bodenleben,
Pflanzen- und Tierwelt, Wasser) begrenzt die Möglichkeit zur
Produktivitätssteigerung zusätzlich.
Die Erbringung von Leistungen, die den Mitmenschen Wohlbefinden spenden,
- vor allem die Pflege der Kulturlandschaft - ist arbeitsintensiv.
In schwierigen Lagen (Extremfall Bergmähder und Steilhangwiesen) sowie
auf den vom Naturschutz hoch bewerteten Streuobstwiesen ist
der Einsatz von arbeitsparenden Maschinen nur begrenzt möglich.
Da sich die Löhne in der Regel an der Grenzproduktivität der Arbeit
orientieren, kommt es zu solch starken Einkommensunterschieden
gegenüber vollautomatisierbaren Wirtschaftsbereichen, dass die
Abwanderung aus der Landwirtschaft als der einzige Weg zu mehr
Wohlstand gesehen wird (Der Nebenerwerb ist meist eine Übergangsphase,
bis die Gesamtarbeitslast als zu hoch empfunden wird.). Dazu
kommt noch - wie vorstehend angeführt - innerhalb der Landwirtschaft,
dass sich die Landbewirtschaftung in den schönsten Kulturlandschaften
in den Berg- und Hügelgebieten einer großflächigen, arbeitssparenden
Mechanisierung weitgehend entzieht.
Durch den plündernden Verbrauch fossiler organischer
Rohstoffe und Primärenergieträger sowie die zusätzliche massive
Subventionierung des Verkehres durch die Zurverfügungstellung
von Infrastruktur auf Gemeinkostenbasis kann einerseits die
Agrarproduktion kurzfristig hochgepuscht und weltweit in Konkurrenz
gesetzt werden, andererseits verliert der Agrarsektor - wie
bereits erwähnt - den Markt für erneuerbare organische Rohstoffe
und Primärenergieträger. Die Konsequenz ist ein scheinbarer
(erdgeschichtlich kurzfristiger) Überschuss, der wieder die
Preise drückt. Somit sind die Hauptgründe für die zentralen
Probleme der Landwirtschaft in den strukturellen Überschüssen
und der mangelnden Einkommensparität im Rahmen der fossilen
Plünderungswirtschaft sowie nicht zuletzt in der Gestaltung
des Steuersystems zu sehen.
Die Land-
und Forstwirtschaft ist somit als Wirtschaftsbereich ein von
den Sachzwängen der gegenwärtigen, nicht nachhaltigen Wirtschaftsverfassung
getriebener Sektor. Da in diesem naturnächsten Bereich die Nichtnachhaltigkeit
zuerst offensichtlich wird, muss sie dafür auch noch die phänomenologische
Kritik jener einstecken, die die Sachzwänge, in denen sich das
land- und forstwirtschaftliche Geschehen abspielt, nicht kennen,
nicht erkennen oder nicht erkennen wollen.
Es kommt
jedoch noch eine wesentliche - meist unbewusste - Entwicklungsdynamik
hinzu: Unsere Kulturlandschaften sind in ihren feingliedrig-vielfältigen
Strukturen das Ergebnis einer vielfältigen Nahversorgungsstrategie
der Menschen aus einer Zeit, in der Energie nicht zum „Plünderungstarif“
zur Verfügung stand und der Verkehr teuer war. Die wirtschaftliche
<Antwort> war, lokal eine maximale Nettoernte an Sonnenenergie
in für den Menschen nutzbarer Form zu erzielen. Die gegenwärtige
Entwicklung geht jedoch in Richtung spezialisierte Massenproduktion
und Ferntransport mit der Konsequenz ausgeräumter Kulturlandschaften
und reduzierter Biodiversität. Die steuerliche Behandlung des
Verbrauches von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen und die
Nicht-Belastung des Verkehres mit den wahren Kosten (siehe unten)
hat daher eine enorme kulturlandschaftliche Bedeutung).
Die
erforderliche strategische Steuerreform sollte sowohl den ökologischen
Bereich (Naturverbrauch ud Stoffstromkrise) als auch den sozialen
Bereich umfassen:
ÖKOLOGISCHE
DIMENSION
Zuerst
sollen zwei Beispiele die Möglichkeiten, ökologisch unerwünschten
Verbrauch zurückzudämmen und gleichzeitig den zunehmenden Budgetnöten
gegenzusteuern, exemplarisch aufzeigen.
Alleine die Besteuerung des Verbrauches an fossilen organischen Materialien
im Ausmaß der Preiserhöhungen von 1956 (Suezkrise) würde bereits
mehr als die Hälfte der gesamten derzeitigen Staatsausgaben
für die Sozialversicherung abdecken. Der Autor war zur Zeit
der Suezkrise selbst Einkäufer von Mineralölprodukten und erlebte
eine Verdoppelung der Rohölpreise. Dies führte nicht zum Zusammenbruch
der Wirtschaft, sondern zu einer drastischen Erhöhung der Energie-
und Materialproduktivität und zum Anspringen von Nutzungskaskaden,
zu Innovationen und nicht zuletzt zum Einsparen von entbehrlichem
Verbrauch.
Verbrauch
an fossilen organischen Materialien p.a. in Österreich: rd.
25 Mio t Erdöläquivalent
Angenommener Steuersatz € 145,35 (ATS 2.000) / t Erdöläquivalent
(sozialverträglich verdautes Ausmaß der Preiserhöhung anlässlich
der ‚Suezkrise’)
Potentieller
Steuerertrag € 3,6 Mrd.
Zahlungen an die Sozialversicherung aus dem österreichischen
Budget 2001: € 5, 7 Mrd.
Q:
BMWA und EVA (mündlich aktualisierte Auskunft 2002) , BMfF
(2002)
Eine durchschnittliche Wasserverbrauchsabgabe des Bundes von € 0,5/m3
(0,05 Cent/l) könnte Einnahmen von € 1,3 Mrd. erbringen – also
das derzeitige Agrarbudget (€ 1,8 Mrd.) ohne jene Ausgaben,
die ausschließlich im Interesse des breiteren Gemeinwohles liegen,
wie z.B. für den Hochwasserschutz, die Wildbach- und Lawinenverbauung
oder die gemeinwohlorientierte Forschung und Schulen) abdecken.
Dies soll lediglich die Größenordnung der möglichen Einnahmen
aufzeigen, aber einer künftigen Aufteilung zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden nicht vorgreifen.
Dzt.
üblicher Wasserpreis: € 0,5 bis 4,5/m3
Gesamtwasserverbrauch
von Haushalten, Industrie und Landwirtschaft 2000: 2,6 Mrd.
m3
Einnahmen
bei um im Durchschnitt € 0,5/m3 erhöhten Wasserpreisen: rd.
€ 1,3 Mrd.
Agrarbudget
2001: rd. € 1,8 Mrd.
Q: BMLFUW (2001), BMfF (2002)
Angelehnt
an den Vorschlag und die Terminologie von Yannis Paleocrassas
(1999) stehen folgende Besteuerungen zur Beherrschung des Um(Mit)weltverbrauches
und der Um(Mit)weltschädigung zur Verfügung (grobe Übersicht):
Besteuerung
des Verbrauches erschöpflicher Ressourcen
insbesondere von lebenden (fruchtbaren) Böden, fossilen organischen
Stoffen, begrenzten anorganischen Mineralien, Energie aus nicht
erneuerbaren Quellen (also auch Atomenergie), Wasser, nicht
nachhaltig produziertes Holz.
Ihre Auswirkung auf die Dynamik in der Land- und Forstwirtschaft
wird meist nicht gesehen. Bei ihrer Verwirklichung würde das
aktuelle zentrale Problem des generellen Überschusses in den
Industrieländern, von dem die meisten Agrarprobleme ausgehen,
nicht mehr existieren und die Agrarpolitik könnte sich auf optimierende
Feinsteuerungen konzentrieren.
Besteuerung
von Umweltverschmutzung und Müllgenerierung
insbesondere
von nuklearem Abfall (Langzeitwirkung), giftigem Müll, nicht
gefahrlos auf Felder ausbringbaren Klärschlämmen sowie
kostendeckende Müllsammlungs- und Mülldeponiegebühren.
Besteuerung
des Verkehres
Diese
müsste grundsätzlich nicht nur die mit ihm verbundenen Umweltbelastungen
sondern auch die Infrastrukturinvestitions- und -erhaltungskosten
abdecken (Gleichstellung mit den Eisenbahnen). Es wäre jedoch
illusorisch, das gesamte Autobahnen-, Strassen- und Wegenetz
(insbesondere in dünn besiedelten peripheren Räumen) mit Verkehrsabgaben
zu finanzieren. Aber bereits das Ziel einer 50%igen Deckung
würde eine Budgetentlastung von rd. € 3,4 Mrd. bedeuten, somit
rd. das Doppelte des gesamten Budgetansatzes für die Land- und
Forstwirtschaft.
In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage gestellt werden,
ob die Umsatzsteuerbefreiung für Auslandsreisen aufrecht bleiben
soll. Eine Streichung der Befreiung bedürfte jedoch einer internationalen
Koordinierung, weil sonst Reisen ganz oder teilweise über das
Ausland abgewickelt würden. ’Wahre’ Kosten für den Verkehr würden
auch, wie schon oben ausgeführt, in modernisierter Form und
mit angepasster Technologie zur Renaissance jener kleinräumig-vielfältigen
Bewirtschaftungsmuster führen, die unsere Kulturlandschaften
geprägt haben. Ebenso würden die lokalen Bedarfsdeckungssysteme
im gewerblich-industriellen Bereich wieder rentabel. Dies würde
wieder die angepasste Schließung von Stoffkreisläufen ermöglichen,
sowie zu einer vielfältigen und ausgewogenen Entwicklung des
ländlichen Raumes beitragen.
Besteuerung
des Kaufes von in ihrer Produktion oder in ihrem Verbrauch umweltgefährdenden
Gütern
Hier
ist eine internationale Dokumentation umweltfreundlicher Technologien
und des Standes der Wissenschaft und Technik sowie eine darauf
beruhende Zertifizierung erforderlich (Analogie zum Lebensmittelbuch
– Codex Alimentarius). Bestimmte Biocide, bestimmte Mineraldünger,
gefährliche Chemikalien, nicht nachhaltig produziertes Papier,
andere nicht recyclierbare oder nicht biologisch abbaubare Produkte
sowie die emissionsbezogene Besteuerung des Kaufes von Verbrennungskraftmaschinen
kämen in Frage. Betrachtet
man den Aufwand und die Regelungsdichte in der WTO im traditionellen
Wettbewerbsbereich, so sollte dieses Ziel ebenfalls leicht erreichbar
sein. Eine internationale Technologiedatenbank hätte auch den
Vorteil, dass statt der umweltbelastenden Transporte von Gütern
Produktionslizenzen gegen ein faires Entgelt abgerufen werden
könnten (Austausch von Know-how statt Material).
Besteuerung
des Flächenverbrauches und bestimmter Flächennutzungen
Bodenversiegelung
durch Strassen, Plätze und Gebäude (ausgenommen Freibeträge
für Wohnung und Gebäude für soziale und religiöse Dienste),
Landschaftsdeformation (großflächige/r Abbau, Aushübe, Auffüllungen,
Leitungssysteme). Derartige Abgaben existieren z. T. bereits
sporadisch und partiell auf Länderebene zur Speisung von Landschaftsfonds
und Naturschutzaktivitäten.
Schon der
Ertrag dieser Steuern würde genügen, um die Staatsfinanzen so
weit ins Gleichgewicht zu bringen, dass wir uns die üblichen
gemeinwohlorientierten Ausgaben wieder leisten könnten. Wir
bräuchten dann auch nicht wie ein verarmter Bürger den Gärtner
(die Bauern) entlassen und den Garten (unsere Wohlbefinden spendenden
Kulturlandschaften) verwildern lassen.
Dem Argument,
dass Abgaben mit Lenkungscharakter ihre eigene Basis wegerodieren,
sei entgegengehalten, dass die Aufwendungen für die Umweltreparaturen
ebenfalls zurückgehen werden und dass ein Teil der Abgaben Fiskalcharakter
(aber ohne Fehlsteuerungswirkung) annehmen wird. Außerdem war
bislang keine neue Steuer vor Nachjustierungen gefeit. Wegen zu
erwartenden Unsicherheiten auf einem noch nicht begangenen Pfad
einen offenkundig nicht durchhaltbaren bzw. in die Irre führenden
Weg weiter zu gehen, ist jedoch unverantwortlich.
SOZIALE DIMENSION
Abgaben bei ökologischer und sozialer Systemkonkurrenz („Öko- und Sozialdumping“)
Die
internationalen Wettbewerbsverhältnisse werden neben Wechselkursen,
die nicht Kaufkraftparität widerspiegeln, vor allem durch das
Unterbieten ökologischer und sozialer Standards verfälscht.
Ohne einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Systemkosten
(z.B. Mindestlöhne, Sozialversicherung, Urlaubsansprüche; Besteuerung
des Verbrauches endlicher Energieträger und anderer Ressourcen
auf die Höhe der Kosten der nachhaltigen und umweltfreundlichen
Ersatztechnologien bzw. der Kreislaufführung oder Wiederherstellung)
kommt es zu einem Wettbewerbsdruck nach unten (<race to the
bottom>).
Die
eingehenden Ausgleichsabgaben sollten jedoch nicht den nationalen
Budgets, sondern über einen internationalen Entwicklungsfonds
jenen Entwicklungsländern zufließen, die ihre sozialen und ökologischen
Standards zu heben bereit sind. Damit entfällt der Anreiz zu einem
‚Finanzprotektionismus’. Diese Ausgleichsabgaben bereichern somit
nicht die nationalen Budgets. Sie ermöglichen aber die Internalisierung
der sozialen und ökologischen Schutzkosten und stellen so gerechte
Wettbewerbsverhältnisse auf Unternehmensebene her. Dies gilt insbesondere
auch für höhere Umwelt- und Sozialstandards in der Landbewirtschaftung.
Vor allem drehen die Abführung der eingehenden Abgaben in einen
internationalen Entwicklungsfonds und die über diesen möglichen
Anreize zur Erhöhung der sozialen und ökologischen Standards die
derzeit vorherrschende <Systemdynamik nach unten> in eine
solche <nach oben>.
Besteuerung
des Informationstransfers (Internet- oder BIT-Steuer)
Der
Informationstransferbeitrag sollte geteilt werden: 50 % sollten
dem Aufbau und der Erhaltung der Infrastruktur (insbesondere
der Telekommunikation) und der Bildungseinrichtungen in den
Entwicklungsländern dienen. Radermacher (2002) nennt dies „Co-Finanzierung“
(Die Annahme höherer Standards, die die aktuelle Konkurrenzfähigkeit
beeinträchtigen können, wird durch Transfers ökonomisch möglich
gemacht).
Die
nationale Hälfte sollte der Finanzierung der ländlichen Infrastruktur
(insbesondere Strassen und Wege, öffentlicher Verkehr, Telekommunikation)
und der Mitfinanzierung öffentlicher Basisdienste im Bildungs-,
Gesundheits- und Sozialbereich im ländlichen Raum dienen. Diese
laufen gerade Gefahr eingespart zu werden, sind aber eine der
wesentlichen Voraussetzungen für eine attraktive Lebensqualität
und vitale ländliche Entwicklung sowie für eine Strategie der
Sicherung zufriedenstellender bäuerlicher Einkommen durch Einkommenskombination.
Bei dem großen Volumen des Informationstransfers genügen kleinste
Beträge je Übertragungseinheit, um hohe Erträge zu erwirtschaften.
Es wäre auch unvernünftig, wenn die Staaten angesichts der allgemeinen
Budgetschwäche den „Netzgewinn“ einigen wenigen überließen.
Der
Mutterboden für eine solche Abgabe scheint bereits vorhanden,
weil nun von unerwarteter Seite die Forderung nach einer <Verteidigungsgebühr>
gegen unerwünschte e-mails und SMS kommt.
Besteuerung
der internationalen Kapitaltransfers
Da es sich hier nicht nur um eine der ertragreichsten Steuerquellen,
sondern auch um eine der <not-wendigsten> Steuern handelt
(Eindämmung destabilisierender, spekulativer Kapitaltransferwellen,
Beitrag zur Entzerrung der wachsenden sozialen Ungleichheit,
Begünstigung der Regionalentwicklung), soll nachstehend näher
auf sie eingegangen werden.
Die Kapitaltransferbesteuerung sollte ähnlich wie die Besteuerung
des elektronischen Informationstransfers geteilt werden. Eine
Hälfte sollte den notleidenden nationalen Budgets zugute kommen
und die „große strategische Reform“ stützen. Zu letzterer gehört
neben der einnahmenseitigen Sanierung der Budgets auch die Entlastung
der menschlichen Arbeit und die Neuordnung der Finanzierung
des sozialen Netzes. Die andere Hälfte sollte strategischen
Ausgaben zur Hebung der globalen Wohlfahrt dienen.
Die internationalen Finanzmärkte wurden durch die elektronische Revolution
und durch ihre volle Liberalisierung innerhalb der rahmensetzenden
internationalen Institutionen (IMF, WB, WTO) zum
ersten wirklich globalisierten Wirtschaftsgeschehen.
Sie sind auf ein Volumen angeschwollen, das sich nicht nur der
staatlichen Kontrolle entzieht, sondern die Staaten dominiert
und bezüglich der „Standortkonditionen“ gegeneinander ausspielt
(Verlust der politischen Gestaltungsmacht, wie sie J. M. Keynes
vorausgesagt hat). James Tobin dachte
daher vorerst nur an eine Devisenkaufsteuer zur Eindämmung der
spekulativen internationalen Kapitaltransfers. Die weitere Entwicklung
des Grundgedankens geht jedoch nicht nur in diese Richtung,
sondern auch in die Richtung der Begünstigung der lokalen Investitions-
und Warenmärkte, indem unerwünschte Kapitalabflüsse belastet
werden. Die Systemgrenze
sollte daher für den gesamten
Devisentransfer gelten und im Euro-Raum auch die die Grenzen
der Mitgliedstaaten überschreitenden Transfers umfassen, solange kein institutionalisierter Finanzausgleich
existiert. Die Belastung von waren- und dienstleistungsbezogenen
Transfers mit der Kapitaltransfersteuer stellt de facto eine
zusätzliche Umsatzsteuer auf Ferntransporte und Fernreisen sowie
auf die Arbitrage von Systemkosten (siehe oben) dar.
Die Gegenargumente - vor allem das der Verhinderung der optimalen
Allokation von Kapitalien - sind zu einem nicht überzeugenden
Verteidigungswall für bestehende Interessen verkommen, zumal
die von den internationalen Initiativen und vom Autor vorgeschlagenen
Steuersätze von maximal 0,5% innerhalb der Schwankungsbreite
der Konditionen für Kredite für Investitionen in der Realwirtschaft
und für Betriebsmittelkredite liegen.
Eine grobe Abschätzung der Ertragskraft einer solchen Steuer (siehe
Kasten) ergibt, dass ein Gutteil der Weltfinanznöte durch eine
solche Steuer nachhaltigkeits- und entwicklungskonform beseitigt
werden könnten. Im Lichte der identifizierbaren Ertragskraft
kann somit gesagt werden, dass zumindest ein wesentlicher Teil
der gegenwärtigen weltweiten Budget- und Entwicklungsmiseren
weitgehend hausgemacht ist, weil Blockaden existieren, die einer
vernünftigen Finanzpolitik
im Wege stehen. Offenbar müssen die Not und der darauf folgende
Aufstand der Opfer so groß werden, dass die bisherigen Tabus
zugunsten einiger weniger etablierter Interessen(sträger) über
Bord geworfen werden.
Internationale
Devisentransfers pro Tag: 2 x1012 $ (vorsichtige
Schätzung)
Vom
Autor vorgeschlagene Nettobelastung der Kapitaltransfers mit
0,5 % des Umsatzes
Annahme
eines merklichen Rückganges: Halbierung der Steuergrundlage
(Wegfall der Arbitragen mit kleinsten Margen und der spekulativen
Transfers mit hohem Risiko)
2
: 2 x 0,005 x 365 » 1.825
Mrd. $ ( € ) Weltweit pro Jahr (Annahme von Parität $ - €)
Misst
man Österreich einen Anteil von dzt. rd. 2% an der weltwirtschaftlichen
Aktivität zu und nimmt man langfristig an, dass dieser Anteil
auf 1% zurückgehen wird, weil die Entwicklungsländer aufholen
werden, dann würde auf Österreich ein Anteil von rd. € 18
Mrd. entfallen. Dieser Betrag entspricht 30% des derzeitigen
ordentlichen Budgets von rd. € 60 Mrd. bzw. 15% bei Abführung
der Hälfte für die globale Wohlfahrt, d. s. mehr als die gegenwärtigen
Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung (14,7%).
Q:
BMfF 2002, Der Fischer Weltalmanach 2001, diverse Pressemeldungen
wie Die Presse, 22. 1. 2002
Die oben
angeleuchteten, mit entschlossener nationaler und internationaler
Anstrengung erschließbaren Steuerquellen würden es ermöglichen,
sowohl eine ausreichende Grundsicherung für alle Bürger, ein
fürsorgliches Gesundheits- und Sozialsystem, einen zukunftsorientierten
Bildungs- und Kulturbetrieb und nicht zuletzt die Ernährungssicherheit
für die kommenden Generationen sowie eine Wohlbefinden spendende
Kulturlandschaft zu erhalten und zu gestalten. Auch das dem
sozialen Klima nicht zuträgliche Gegeneinanderhetzen unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen im Kampf um die knapper werdenden Mittel
hätte ein Ende (Die Bauern als Minorität würden auf lange Sicht
unterliegen.). Auch könnte die Osterweiterung der EU - insbesondere
im Landwirtschaftsbereich - harmonischer ablaufen. Schließlich
würden die friedenssichernden internationalen Co-Finanzierungen
leistbar sein.
Eine strategische
Steuerreform nach obigen Konturen würde einerseits die derzeitigen,
nicht nachhaltigen Verbrauchsmuster im Energie- und Rohstoffbereich
unrentabel machen und der Land- und
Forstwirtschaft in diesen Absatzfeldern wieder eine nachhaltige
Chance geben und andererseits die Honorierung ihrer Leistungen
im öffentlichen Interesse ermöglichen.
Die Steuerung in Richtung Nachhaltigkeit würde die kleinräumig-vielfältige
Naturbewirtschaftung und Nahversorgungssysteme begünstigen.
Dadurch würden unsere Kulturlandschaften erhalten und eine positive
Regionalentwicklung gefördert werden.
Bei einem
Alleingang Europas ist die handelspolitische Absicherung ebenfalls
durchzukämpfen. Diese ist im Rahmen der WTO (des GATT) rechtlich
gedeckt (siehe oben und Wohlmeyer 2002 loc. cit.). Da Macht
auf die Dauer nicht vor Gemeinwohl gehen kann (Notwendigkeit
der sozialen Akzeptanz), sollte sie durchsetzbar sein.
Abschließende
Bemerkungen
Die vorstehend
aufgezeigten Kernmaßnahmen zur Reform der Rahmenbedingungen zeigen
die Komplexität der Aufgabe. Diese erfordert eine Allianz aller
gesellschaftlichen Kräfte, die sich nicht der Verantwortung für
das Schicksal der kommenden Generationen entschlagen und sich
nicht in die Klausuren ihrer engen (vom gegenwärtigen System vorgegebenen)
Berufspflichten flüchten. Es sind daher konsequente Aufklärungsarbeit
und unkonventionelle Allianzen angesagt. Der wichtigste Bereich
der Zukunftssicherung, nämlich eine langfristig gesicherte Versorgung
mit Lebensmitteln im Rahmen der Erhaltung der uns tragenden Ökosysteme,
bedarf der Einbettung in eine solche Gesamtstrategie der Nachhaltigkeit.
Das Wort <Keine nachhaltige
Landwirtschaft ohne nachhaltige Gesamtwirtschaft> sollte dem
bekannten Hartmannschen Satz „Landwirtschaft geht alle an“
als politisch-strategischer Merksatz zur Seite gestellt
werden.